Allgemeine Geschäftsbedingungen P2 Medien GmbH

Allgemeines

Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen der P2 Medien GmbH, nachfolgend in Kurzform „Agentur“ genannt, gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Auftraggebern, im Nachfolgenden „Kunde“ genannt und der P2 Medien GmbH, sofern nicht schriftlich andere Vereinbarungen getroffen worden sind und gelten als vereinbart, wenn nicht umgehend widersprochen wird und für die Dauer der Geschäftsbeziehung.

Es gelten ausschließlich die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Agentur. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur insoweit, als die Agentur ihnen ausdrücklich zugestimmt hat.

Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden zum Vertrag oder diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

Alle Angebote sind hinsichtlich des Preises, Fristen, Liefermöglichkeiten und Nebenleistungen freibleibend und unverbindlich. Veränderungen werden dem Kunden vorher und schriftlich mitgeteilt.

Konzept

Auf Wunsch des Kunden entwickelt die Agentur vor Auftragserteilung ein Konzept, dessen Kosten vom Kunden nach Vereinbarung zu erstatten sind. Das Konzept ist vertraulich zu behandeln, der Kunde ist nicht berechtigt, das Konzept außerhalb des Auftrages der Agentur, insbesondere selbst oder unter Inanspruchnahme anderer Anbieter zu nutzen oder an Dritte weiterzugeben. Im Falle des Verstoßes gegen diese Verpflichtung ist die Agentur berechtigt, eine Vertragsstrafe von bis zu 10.000 €, höchstens aber bis zu 1/10 des Auftragswertes geltend zu machen. Die Einrede des Fortsetzungszusammenhanges ist ausgeschlossen.

Auf Wunsch des Kunden präsentiert die Agentur das Konzept. Die Kosten der Präsentation trägt der Kunde nach Vereinbarung.

Leistungen der Agentur

Der Umfang der Leistungen der Agentur wird durch das Angebot der Agentur, den Auftrag des Kunden, die Auftragsbestätigung der Agentur sowie das Briefing des Kunden bestimmt.

Die Agentur ist berechtigt, zur Erfüllung ihrer Verpflichtung aus dem Vertragsverhältnis Dritte zu beauftragen. Soweit die Agentur auf Wunsch des Kunden von diesem benannte Dritte beauftragt, ist die Haftung der Agentur ausgeschlossen.

Die Agentur ist zu Teilleistungen berechtigt.

Ereignisse höherer Gewalt berechtigen die Agentur, das vom Kunden beauftragte Projekt um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Ein Schadensersatzanspruch vom Kunden gegen die Agentur resultiert daraus nicht. Dies gilt auch dann, wenn dadurch für den Kunden wichtige Termine und/oder Ereignisse nicht eingehalten werden können und/oder nicht eintreten.

Vertragsabschluss

Ein Vertrag kommt durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder die Annahme der Leistung zu diesen Geschäftsbedingungen zustande. Unsere Erklärungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

Mit Auftragserteilung gibt der Kunde das Angebot zum Abschluss eines Vertrages verbindlich ab. Der Auftrag kann schriftlich, per Telefax oder per E-Mail erteilt werden.

Arbeiten am Projekt beginnen frühestens nach Unterzeichnung des akzeptierten Angebotes. Die künstlerische und technische Gestaltung des Werkes obliegt dem Auftragnehmer.

Verlangt der Kunde vor der Abnahme des Projektes Änderungen des oder der bereits hergestellten Projektteile, so gehen diese Änderungen zu seinen Lasten, soweit es sich nicht um die Geltendmachung berechtigter Mängelrügen handelt. Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber über die voraussichtlichen Kosten dieser Änderungen zu unterrichten.

Preise und Zahlungsbedingungen

Die Preisangaben für Dienstleistungen werden entweder auf der Basis bestehender Preislisten oder nach Einzelleistungen gegliedert. Es gelten die vereinbarten Vergütungen. Die im Angebot vom Auftragnehmer genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die bei Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben. Für die Berechnung unserer Leistungen wird unsere am Tag der Auftragserteilung gültige Preisliste zugrunde gelegt.

Ein Mehraufwand, insbesondere für den Erwerb von Rechten Dritter, für die Einschaltung von Subunternehmern, für Künstler und durch Dritte anfallende Kosten, für Abgaben an die Künstlersozialkasse sowie für die Nutzung urheberrechtlich Leistungen, werden zusätzlich in Rechnung gestellt.

Anfallende Zoll-, Versand-, und Verpackungskosten werden ebenfalls zusätzlich berechnet. Anfallende Reisekosten und Spesen, die im Zusammenhang mit der Durchführung des Auftrages entstehen werden ebenfalls berechnet.

Zahlungsbedingungen:

50% Anzahlung bei Auftragsvergabe,
50% bei Fertigstellung des Projektes

Alle Zahlungen haben innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt ohne jeden Abzug zu erfolgen. Bei Zahlungsverzug wird die weitere Durchführung des Auftrages bis zur restlosen Bezahlung der Schuld zurückgestellt, ohne dass dadurch die Forderung des Auftragsnehmers gegen den Auftraggeber erlischt und ohne dass dadurch für den Auftraggeber ein Regressanspruch entsteht. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Bankdiskont zu vergüten. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen. Bei Banküberweisungen gilt der Tag, an dem die Gutschriftanzeige bei dem Auftragnehmer eingeht, als Zahlungseingang.

Erstreckt sich die Erarbeitung der vereinbarten Leistungen über einen längeren Zeitraum oder entstehen im Vorfeld hohe Fremdkosten, so kann die Agentur dem Kunden Abschlagzahlungen über die bereits erbrachten Teilleistungen in Rechnung stellen. Diese Teilleistungen müssen nicht in einer für den Kunden nutzbaren Form vorliegen und können auch als reine Arbeitsgrundlage auf Seiten der Agentur verfügbar sein.

Wenn der Kunde nach Beauftragung sein Projekt oder Teilstücke dessen storniert bzw. absagt, so steht der Agentur ein Honorar anteilig nach dem Grad der Auftragserfüllung zu. Der Kunde trägt die bis dahin angefallenen Fremdkosten und stellt die Agentur im Übrigen von jeglichen Verpflichtungen gegenüber Dritten frei.

Wetterbedingte Verschiebungen eines Drehs (Wetterrisiko) sind in den kalkulierten Produktionskosten nicht enthalten. Hieraus anfallende Mehrkosten werden nach belegtem Aufwand berechnet.
Sämtliche angebotene Leistungen der Agentur verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Leistungen Eigentum der Agentur. So behält sich die Agentur vor bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises / Honorars die Webseite zu sperren, das Video einzubehalten.

Abgabetermine

Der Auftragnehmer ist bemüht, die vom Auftraggeber gewünschten Termine bestmöglich einzuhalten. Voraussetzungen hierfür sind:

  • Einhaltung der vereinbarten Dispositionen durch den Aufraggeber
  • rechtzeitiges Vorlegen der zu verwendenden Ausgangsmaterialien
  • Einhaltung der Zahlungsvereinbarung

Die Bearbeitung der Projekte erfolgt grundsätzlich in der Reihenfolge der Auftragseingänge. Eine angemessene Verlängerung der Bearbeitungszeit erfolgt, wenn das an den Auftragnehmer übergebene Ausgangsmaterial mangelhaft ist oder der Arbeitsablauf durch höhere vom Auftragnehmer nicht verschuldete Umstände gestört wird.

Urheberrecht und Nutzungsrechte

Der Agentur steht das Urheberrecht an den Webseiten, Videos Konzepten und alle weiteren aus Projekten entstandenen Leistungen nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu. Das betrifft auch und insbesondere die Gestaltung des Layouts und der Grafiken, Animationen und Fotografien, die in der Webseite integriert sind, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen.

Die von der Agentur hergestellten Webseiten, Videos und Konzepte sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt.

Überträgt die Agentur Nutzungsrechte an seinen Werken, ist – sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde – jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung.

Die Nutzungsrechte der im Rahmen des Auftrags gefertigten Arbeiten gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an die Agentur. Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrages noch nicht bezahlt sind, verbleiben vorbehaltlich anderweitig getroffener Abmachungen bei der Agentur.

Der Auftraggeber versichert, dass sämtliche Dateien, wie Bilder, Grafiken, Daten und Layouts, die der Agentur zur Einarbeitung in die Webseite, in das Video oder sonstige in Auftrag gegebene Projekte und damit auch zur späteren Veröffentlichung zur Verfügung gestellt wurden, rechtlich entsprechend für diesen Zweck verwendet werden dürfen. Der Auftraggeber haftet in diesem Fall für Schäden an Rechtsgütern Dritter, die durch die Verwendung dieser Dateien entstehen. Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass er im Besitz aller nötigen Rechte ist und diese ggf. an die Agentur überträgt. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass durch die Leistungen im Rahmen des Auftrags keine gesetzlichen oder behördlichen Verbote oder Beschränkungen verletzt werden. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, hat er dem Auftragnehmer von allen etwaigen Ansprüchen Dritter freizustellen und den Schaden zu ersetzen.

Die Arbeiten der Agentur dürfen vom Kunden oder vom Kunden beauftragter Dritter weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung, auch die von Teilen des Werkes, ist unzulässig. Bei Zuwiderhandlung steht der Agentur vom Kunden ein zusätzliches Honorar in mindestens 2,5facher Höhe des ursprünglich vereinbaren Honorars zu.
Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte und/oder Mehrfachnutzung sind, soweit nicht im Erstauftrag geregelt, honorarpflichtig und bedürfen der Einwilligung der Agentur.

Mängelrügen

Mängelrügen und sonstige Beanstandungen aufgrund offensichtlicher technischer Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb einer Ausschlussfrist von einer Woche, nach Erhalt der Leistungen unter gleichzeitiger Übersendung der beanstandeten Gegenstände zu erheben. In anderen Fällen verjährt das Recht des Bestellers, Ansprüche aufgrund von Mängeln geltend zu machen, vom Zeitpunkt der Abnahme an in 3 Monaten. Mit der Entgegennahme gilt die Abnahme als erfolgt, wenn der Auftraggeber die Leistungen innerhalb von einer Woche nach Erhalt nicht ausdrücklich beanstandet.

Bei Bild- und Tonaufzeichnungen ist die Beurteilung der Farben und Töne subjektiv sehr unterschiedlich. Infolgedessen sind wir, falls keine genauen Anweisungen des Auftraggebers vorliegen, für die Abstimmung der Farben und Töne bei der Ausführung des Auftrages nach unserem Ermessen zuständig. Für Material- oder Prozess- bzw. systembedingte Farb- bzw. Tonschwankungen gelten die handelsüblichen Toleranzen.

Die Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers beschränken sich auf das Recht der Nachbesserung oder Ersatzlieferung durch uns. Hierfür ist uns eine angemessene Frist einzuräumen. Die Mängelhaftung erlischt, wenn der Auftraggeber ohne unsere schriftliche Zustimmung Änderungen an den gelieferten Materialien vornimmt bzw. vornehmen lässt. Lediglich bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung durch uns hat der Auftraggeber das Recht auf Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages.

P2 Medien orientiert sich bei der ästhetischen und inhaltlichen Gestaltung des Projektes an den Vorgaben des Auftraggebers. Die Beurteilung ästhetisch-stilistischer Merkmale eines Projektes ist jedoch subjektiv und infolgedessen unterliegt die Gestaltung des Projektes unserer künstlerischen Freiheit.

Verlangt der Auftraggeber vor Abnahme des Projektes Änderungen der zeitlichen Disposition, des Manuskriptes, des Drehbuchs oder der bereits hergestellten Filmteile, so gehen dieser Änderungen zu seinen Lasten, soweit es sich nicht um die Geltendmachung berechtigter Mängelrügen handelt. P2 Medien hat den Auftraggeber bzw. seinen Bevollmächtigten unverzüglich über die voraussichtlichen Kosten dieser Änderung zu unterrichten.

Haftung/Versicherung

Alle an P2 Medien übergebenen Materialien und Gegenstände werden vom Auftragnehmer nicht versichert. Es ist Sache des Auftraggebers, die dem Auftragnehmer übergebenen Gegenstände und Materialien ausreichend zu versichern. Sollte bei der Bearbeitung das an P2 Medien überlassene Ausgangsmaterialen durch z.B. Stromausfall, technischen Schaden oder sonstige nicht grob fahrlässige Umstände beschädigt werden, ist der Auftragnehmer nur zum Ersatz des Rohmaterials verpflichtet. Jede Vertragspartei haftet für von ihr zu vertretende Schäden insgesamt nur in Höhe der jeweiligen Auftragsgebühr.

Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der durch die Agentur erarbeiteten und durchgeführten Maßnahmen wird vom Kunden getragen. Das gilt insbesondere für den Fall, dass die Aktionen und Maßnahmen gegen Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts und der speziellen Werberechtsgesetze verstoßen. Die Agentur ist jedoch verpflichtet, auf rechtliche Risiken hinzuweisen, sofern ihr diese bei ihrer Tätigkeit bekannt werden. Der Kunde stellt die Agentur von Ansprüchen Dritter frei, wenn die Agentur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden gehandelt hat, obwohl sie dem Kunden Bedenken im Hinblick auf die Zulässigkeit der Maßnahmen mitgeteilt hat. Die Anmeldung solcher Bedenken durch die Agentur beim Kunden hat unverzüglich nach bekannt werden in schriftlicher Form zu erfolgen. Erachtet die Agentur für eine durchzuführenden Maßnahmen eine wettbewerbsrechtliche Prüfung durch eine besonders sachkundige Person oder Institution für erforderlich, so trägt nach Absprache mit der Agentur die Kosten hierfür der Kunde.

Die Agentur haftet in keinem Fall wegen der in den Werbemaßnahmen enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Kunden. Die Agentur haftet auch nicht für die patent-, urheber- und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Auftrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen und Entwürfe.

Die Agentur haftet nur für Schäden, die sie oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben. Die Haftung der Agentur wird in der Höhe beschränkt auf den einmaligen Ertrag der Agentur, der sich aus dem jeweiligen Auftrag ergibt.

Transport und Lagerung von Equipment erfolgen im Auftrag des Kunden. Die Agentur übernimmt auf Kosten des Kunden die Versicherung zum Zeitwert; im Schadensfall sind über den Zeitwert hinausgehende Forderungen des Kunden ausgeschlossen.

Rücktritt vom Vertrag durch den Auftraggeber

Wurde der Produktionsauftrag erteilt und tritt der Auftraggeber ohne Verschulden des Auftragnehmers vor Projektbeginn vom Auftrag zurück, ist dieser berechtigt, die tatsächlich angefallenen Nettokosten in Rechnung zu stellen.

Rücktritt vom Vertrag durch den Auftragnehmer

Ist P2 Medien aufgrund höherer Gewalt, Krankheit o.ä. gezwungen, von der Erfüllung des Auftrags zurückzutreten, so erhält der Auftraggeber sämtliche im Zusammenhang mit dem Auftrag evtl. geleistete Anzahlungen zurück. Ein weiterer Anspruch seitens des Auftraggebers besteht nicht.

Abnahme

Die Abnahme darf nicht wegen unwesentlichen Mängeln verweigert werden, sondern nur, wenn P2 Medien inhaltliche Vorgaben des Auftragsgebers oder fachliche bzw. technische Standards nicht eingehalten hat. Verweigerung der Abnahme aus rein künstlerischen oder geschmacklichen Gründen ist nicht möglich.

Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit zu einem späteren Zeitpunkt verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll im Wege der Vertragsanpassung eine andere angemessene Regelung gelten, die wirtschaftlich dem am Nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit der Regelung bekannt gewesen wäre.

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist Mönchengladbach. Anwendung findet ausschließlich deutsches Recht; die Anwendung des internationalen Kaufrechtes ist ausgeschlossen.

Vertragsdauer, Kündigungsfristen

Das Vertragsverhältnis gilt für den Zeitraum, für welches es abgeschlossen ist. Die Kündigung nach § 627 BGB ist ausgeschlossen. Ist das Vertragsverhältnis auf unbestimmte Zeit geschlossen, kann es mit einer Frist von drei Monaten von beiden Seiten zum Monatsende gekündigt werden. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von dieser Regelung unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn das Insolvenzverfahren gegen einen der Vertragspartner eröffnet oder mangels Masse abgelehnt wird oder wenn die Agentur mit einem wesentlichen Teil ihrer Leistungsverpflichtung oder der Kunde mit mehr als 20% seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug geraten ist. In jedem Fall ist dem Vertragspartner unter Fristsetzung Gelegenheit zu geben, seinen Vertragsverstoß zu korrigieren. Jede Kündigung bedarf der Schriftform.

Geheimhaltungspflicht der Agentur

Die Agentur ist verpflichtet, alle Kenntnisse, die sie aufgrund eines Auftrags vom Kunden erhält, zeitlich unbeschränkt streng vertraulich zu behandeln und sowohl ihre Mitarbeiter als auch von ihr herangezogene Dritte ebenfalls in gleicher Weise zu absolutem Stillschweigen zu verpflichten.

Streitigkeiten

Kommt es im Laufe oder nach Beendigung eines Auftrages zu einem Streitfall bezüglich des beauftragten Projektes, so ist vor der Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens ein außergerichtliches Mediationsverfahren zu durchlaufen. Bei Streitigkeiten in Fragen der Qualitätsbeurteilung oder bei der Höhe der Honorierung werden externe Gutachten von einem von der IHK am Erfüllungsort zu bestellenden neutralen Gutachter erstellt, um möglichst eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Die Kosten hierfür werden von Kunden und Agentur geteilt.

Schlussbestimmungen

Der Kunde ist nicht dazu berechtigt, Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.

Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Kunden ist nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig.